Impfpflicht für Ärzte und Ausstellung von Impfbefreiungsattesten
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) fordert die Österreichische Bundesregierung auf, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Covid-19-Schutzimpfung – entsprechend denVorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen. Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen Covid-19-Schutzimpfungen wären dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen.
Ein weiteres Thema, das die ÖÄK beschäftigt, ist das Ausstellen von Impftauglichkeitsattesten. Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung rund um die Covid-Impfpflicht lassen derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit Impftauglichkeitsattesten zu, hält Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der ÖÄK, fest. „Die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten gehört aus Sicht der ÖÄK in die Hände von Amtsärzten – hier hat es auch in der jüngsten ÖÄK-Vorstandssitzung eine entsprechende Meinungsbildung gegeben. Denkbar ist für uns auch, dass auch der kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungsträger entsprechende Atteste ausstellt. Hier hat sich Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer ohnehin schon für eine stärkere Einbindung der Sozialversicherungen in die Pandemiebekämpfung stark gemacht. Das wäre nun eine optimale Gelegenheit dazu.“ Das Gesundheitsministerium sei nun gefordert, dies im Gesetzesentwurf entsprechend zu berücksichtigen, so Szekeres.
Quelle:
Presseaussendungen der ÖÄK vom 7.12.2021
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