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Der einfache Weg zur Ordinationsvergrößerung
Jatros
30
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07.03.2019
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<p class="article-intro">Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis haben, können künftig einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Der Nationalrat beschloss am 13.12.2018 eine entsprechende Änderung im Ärztegesetz.<sup>1</sup> Von der Änderung erwarten sich die Abgeordneten eine Attraktivierung des Arztberufs, längere Öffnungszeiten sowie eine bessere gesundheitliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Dem Beschluss zuvorgegangen war eine Debatte<sup>2</sup> im Gesundheitsausschuss des Parlaments am 4.12.2018. Der Beschluss im Bundesrat erfolgte knapp vor Weihnachten.</p>
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<p class="article-content"><p>Konkret ist die Anstellung auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin aus demselben Fachgebiet bzw. zwei Teilzeitstellen beschränkt. In Gruppenpraxen können bis zu zwei Ärzte in Vollzeit bzw. vier Ärzte in Teilzeit beschäftigt werden. In Ordinationen sollen nur ein Arzt bzw. eine Ärztin aus demselben Fachgebiet angestellt werden können, in Gruppenpraxen bis zu zwei Personen im Umfang von jeweils einem Vollzeitäquivalent (40 Wochenstunden). Für Primärversorgungseinheiten könne diese Zahl überschritten werden, sofern dadurch die Planungsvorgaben des „Regionalen Strukturplans Gesundheit“ eingehalten werden. Klar festgehalten wurde auch, dass sowohl eine Vertretung von Ordinationsstätteninhabern oder von Gesellschaftern von Gruppenpraxen eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit darstellt. Weitere Punkte der Gesetzesnovelle betrafen eine grundlegende Reform der Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung bezüglich der Verabreichung schmerzlindernder Mittel für schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase.</p> <h2>Bessere Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum</h2> <p>Die Anstellung von Ärzten durch Ärzte werde flexiblere Ordinationszeiten bringen, betonte Gabriela Schwarz (ÖVP). Auch hätten Ärzte mehr Zeit für ihre Patienten. Die neue Anstellungsmöglichkeit komme zudem der Lebensplanung der jungen Ärzte entgegen und werde die Versorgung gerade im ländlichen Raum verbessern, bestätigte Josef Smolle (ÖVP). Beide erwarten sich eine bessere Work- Life-Balance und verlängerte Öffnungszeiten durch die Möglichkeit, Ärzte in Ordinationen oder Gruppenpraxen anstellen zu können.<sup>1, 2</sup> <br />Auch Brigitte Povysil (FPÖ) verspricht sich von der Novelle eine Verbesserung der Arbeit der Ärzte, wobei sie die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten positiv hervorhob. Ärztepaare könnten dadurch gemeinsam arbeiten, die Ordinationszeiten würden nun flexibler gestaltet werden. Der Arztberuf werde durch die Anstellung in Gruppenpraxen attraktiver, was wiederum zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum führe, pflichtete ihr Fraktionskollegin Ricarda Berger bei. Positive Erwartungen knüpft auch Gerhard Kaniak (FPÖ) an die neue Anstellungsmöglichkeit. Dadurch würden der niedergelassene Bereich, das Kassensystem und insgesamt die Primärversorgung gestärkt, zumal es nun besonders im ländlichen Raum leichter werde, Kassenstellen nachzubesetzen. Auch biete sich dadurch für junge Ärztinnen mit Kindern die Möglichkeit, wieder in den Beruf einzusteigen, zeigte sich Kaniak überzeugt.<sup>1</sup> <br />SPÖ-Abgeordneter Maurice Androsch beurteilte die Anstellungsmöglichkeit von Ärzten durch Ärzte positiv, wobei allerdings seiner Meinung nach noch die Abgrenzung zwischen Vertretungsärzten, angestellten Ärzten und Ambulatorien nachgeschärft werden müsste.<sup>1, 2</sup> Namens der NEOS unterstützte Gerald Loacker die Novelle unter dem Aspekt der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, rief aber zu mehr Bürokratieabbau in der Medizin auf. Die Anstellungsmöglichkeit von Ärzten sei ausdrücklich zu begrüßen.<sup>1, 2</sup> <br />Für Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Jetzt) sei zu hoffen, dass durch das neue Gesetz mehr Ärzte in die Regionen kommen und nach einigen Jahren Berufserfahrung die jeweiligen Ordinationen übernehmen.<sup>2 </sup></p> <h2>Neue Anstellungsmöglichkeit kommt jungen Ärztinnen entgegen</h2> <p>Für Bundesministerin Beate Hartinger- Klein sei die Anstellung von Ärzten durch Ärzte ein Meilenstein, der zusammen mit den ebenfalls beschlossenen Gesetzesänderungen ihrer Ansicht nach die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung wesentlich verbessern werde. Weitere zentrale Punkte sind für die Ressortchefin die Sicherstellung der Notfallversorgung durch Öffnung dieser Ebene für Turnusärzte sowie die Rechtssicherheit in Bezug auf die Palliativmedizin. Die Gesundheitsministerin bekräftigte, dass Mediziner dadurch Anreize hätten, sich im ländlichen Raum anstellen zu lassen, ohne gleich die Last der freiberuflichen Tätigkeit auf sich zu nehmen. Wichtig sei dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Medizin zunehmend weiblicher wird. Durch die Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei anderen selbstständigen Ärzten erwartet sie sich positive Effekte im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<sup>1, 2 </sup></p> <h2>Positive Reaktion der Ärztekammer</h2> <p>In einer Presseaussendung der Ärztekammer begrüßt die Bundeskurie niedergelassener Ärzte die Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei Ärzten und sieht eine jahrzehntelange Forderung der ÖÄK weitgehend erfüllt. „Dass ordinationsführende Ärzte nun endlich Kolleginnen und Kollegen anstellen können, hilft beiden Seiten und ist ein entscheidendes Element im Kampf gegen den strukturellen Ärztemangel“, zeigte sich der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Johannes Steinhart, erleichtert über den diesbezüglichen Parlamentsbeschluss – nicht ohne hinzuzufügen, dass die ÖÄK um diese Liberalisierung jahrzehntelang mit der Politik ringen musste. <br />„Weitgehend“ erfüllt sieht auch der Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin und stv. Bundeskurienobmann, Edgar Wutscher, die Forderung der Ärzteschaft nach flexibleren Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Ein Wermutstropfen sei jedoch die Beschränkung auf maximal eine Vollzeitbzw. zwei Teilzeitanstellungen. Wutscher: „Was sich die Politik von dieser Limitierung verspricht, erschließt sich mir nicht. Grundsätzlich ist aber natürlich auch die nun beschlossene Lösung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ <br />Mehr als früheren Generationen gehe es jungen Ärztinnen – und zunehmend auch Ärzten – um familienfreundliche Arbeitsbedingungen, so Steinhart und Wutscher. Mit der Anstellung Arzt-bei-Arzt eröffne sich eine zusätzliche attraktive Option, gerade auch für Frauen. Deren Anteil an der Gesamtärzteschaft betrage mittlerweile 47 % , Tendenz steigend. Die meisten Ärztinnen seien im Spital tätig, wo sie mit 55 % bereits die Mehrheit bilden. Der Anteil an weiblichen Ordinationsinhabern liege hingegen erst bei 37 % . <br />Generell sei die Anstellung in einer Ordination der ideale Einstieg für Jungärztinnen und -ärzte, die nicht gleich den Sprung ins Unternehmertum wagen möchten. Auch im Bemühen um den Erhalt der Hausarztpraxen im ländlichen Bereich sei die Anstellungsmöglichkeit „ein wichtiger Baustein“, sagte Wutscher. „Gerade in der Allgemeinmedizin wird es aber noch zusätzliche Maßnahmen brauchen, um den Beruf nachhaltig zu attraktivieren. Allen voran Anpassung der Honorare ans Facharztniveau, Modernisierung des Leistungskatalogs und Einführung des Facharzttitels“, so der Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin. <br />Mit beiden Experten haben wir ein ausführliches Interview geführt, das Sie auf den folgenden Seiten lesen können.</p></p>
<p class="article-footer">
<a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a>
<div class="collapse" id="collapseLiteratur">
<ol> <li>Parlamentskorrespondenz Nr. 1433 vom 04.12.2018</li> <li>Parlamentskorrespondenz Nr. 1507 vom 13.12.2018 </li> <li>Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer, 14. 12. 2018</li> </ol>
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