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Konsens im Nationalrat über Änderungen im Ärztegesetz

Der einfache Weg zur Ordinationsvergrößerung

<p class="article-intro">Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis haben, können künftig einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Der Nationalrat beschloss am 13.12.2018 eine entsprechende Änderung im Ärztegesetz.<sup>1</sup> Von der Änderung erwarten sich die Abgeordneten eine Attraktivierung des Arztberufs, längere Öffnungszeiten sowie eine bessere gesundheitliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Dem Beschluss zuvorgegangen war eine Debatte<sup>2</sup> im Gesundheitsausschuss des Parlaments am 4.12.2018. Der Beschluss im Bundesrat erfolgte knapp vor Weihnachten.</p> <hr /> <p class="article-content"><p>Konkret ist die Anstellung auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin aus demselben Fachgebiet bzw. zwei Teilzeitstellen beschr&auml;nkt. In Gruppenpraxen k&ouml;nnen bis zu zwei &Auml;rzte in Vollzeit bzw. vier &Auml;rzte in Teilzeit besch&auml;ftigt werden. In Ordinationen sollen nur ein Arzt bzw. eine &Auml;rztin aus demselben Fachgebiet angestellt werden k&ouml;nnen, in Gruppenpraxen bis zu zwei Personen im Umfang von jeweils einem Vollzeit&auml;quivalent (40 Wochenstunden). F&uuml;r Prim&auml;rversorgungseinheiten k&ouml;nne diese Zahl &uuml;berschritten werden, sofern dadurch die Planungsvorgaben des &bdquo;Regionalen Strukturplans Gesundheit&ldquo; eingehalten werden. Klar festgehalten wurde auch, dass sowohl eine Vertretung von Ordinationsst&auml;tteninhabern oder von Gesellschaftern von Gruppenpraxen eine freiberufliche &auml;rztliche T&auml;tigkeit darstellt. Weitere Punkte der Gesetzesnovelle betrafen eine grundlegende Reform der Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung bez&uuml;glich der Verabreichung schmerzlindernder Mittel f&uuml;r schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase.</p> <h2>Bessere Gesundheitsversorgung im l&auml;ndlichen Raum</h2> <p>Die Anstellung von &Auml;rzten durch &Auml;rzte werde flexiblere Ordinationszeiten bringen, betonte Gabriela Schwarz (&Ouml;VP). Auch h&auml;tten &Auml;rzte mehr Zeit f&uuml;r ihre Patienten. Die neue Anstellungsm&ouml;glichkeit komme zudem der Lebensplanung der jungen &Auml;rzte entgegen und werde die Versorgung gerade im l&auml;ndlichen Raum verbessern, best&auml;tigte Josef Smolle (&Ouml;VP). Beide erwarten sich eine bessere Work- Life-Balance und verl&auml;ngerte &Ouml;ffnungszeiten durch die M&ouml;glichkeit, &Auml;rzte in Ordinationen oder Gruppenpraxen anstellen zu k&ouml;nnen.<sup>1, 2</sup> <br />Auch Brigitte Povysil (FP&Ouml;) verspricht sich von der Novelle eine Verbesserung der Arbeit der &Auml;rzte, wobei sie die M&ouml;glichkeit der Anstellung von &Auml;rzten bei &Auml;rzten positiv hervorhob. &Auml;rztepaare k&ouml;nnten dadurch gemeinsam arbeiten, die Ordinationszeiten w&uuml;rden nun flexibler gestaltet werden. Der Arztberuf werde durch die Anstellung in Gruppenpraxen attraktiver, was wiederum zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung im l&auml;ndlichen Raum f&uuml;hre, pflichtete ihr Fraktionskollegin Ricarda Berger bei. Positive Erwartungen kn&uuml;pft auch Gerhard Kaniak (FP&Ouml;) an die neue Anstellungsm&ouml;glichkeit. Dadurch w&uuml;rden der niedergelassene Bereich, das Kassensystem und insgesamt die Prim&auml;rversorgung gest&auml;rkt, zumal es nun besonders im l&auml;ndlichen Raum leichter werde, Kassenstellen nachzubesetzen. Auch biete sich dadurch f&uuml;r junge &Auml;rztinnen mit Kindern die M&ouml;glichkeit, wieder in den Beruf einzusteigen, zeigte sich Kaniak &uuml;berzeugt.<sup>1</sup> <br />SP&Ouml;-Abgeordneter Maurice Androsch beurteilte die Anstellungsm&ouml;glichkeit von &Auml;rzten durch &Auml;rzte positiv, wobei allerdings seiner Meinung nach noch die Abgrenzung zwischen Vertretungs&auml;rzten, angestellten &Auml;rzten und Ambulatorien nachgesch&auml;rft werden m&uuml;sste.<sup>1, 2</sup> Namens der NEOS unterst&uuml;tzte Gerald Loacker die Novelle unter dem Aspekt der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, rief aber zu mehr B&uuml;rokratieabbau in der Medizin auf. Die Anstellungsm&ouml;glichkeit von &Auml;rzten sei ausdr&uuml;cklich zu begr&uuml;&szlig;en.<sup>1, 2</sup> <br />F&uuml;r Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Jetzt) sei zu hoffen, dass durch das neue Gesetz mehr &Auml;rzte in die Regionen kommen und nach einigen Jahren Berufserfahrung die jeweiligen Ordinationen &uuml;bernehmen.<sup>2 </sup></p> <h2>Neue Anstellungsm&ouml;glichkeit kommt jungen &Auml;rztinnen entgegen</h2> <p>F&uuml;r Bundesministerin Beate Hartinger- Klein sei die Anstellung von &Auml;rzten durch &Auml;rzte ein Meilenstein, der zusammen mit den ebenfalls beschlossenen Gesetzes&auml;nderungen ihrer Ansicht nach die gesundheitliche Versorgung der Bev&ouml;lkerung wesentlich verbessern werde. Weitere zentrale Punkte sind f&uuml;r die Ressortchefin die Sicherstellung der Notfallversorgung durch &Ouml;ffnung dieser Ebene f&uuml;r Turnus&auml;rzte sowie die Rechtssicherheit in Bezug auf die Palliativmedizin. Die Gesundheitsministerin bekr&auml;ftigte, dass Mediziner dadurch Anreize h&auml;tten, sich im l&auml;ndlichen Raum anstellen zu lassen, ohne gleich die Last der freiberuflichen T&auml;tigkeit auf sich zu nehmen. Wichtig sei dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Medizin zunehmend weiblicher wird. Durch die Anstellungsm&ouml;glichkeit von &Auml;rzten bei anderen selbstst&auml;ndigen &Auml;rzten erwartet sie sich positive Effekte im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<sup>1, 2 </sup></p> <h2>Positive Reaktion der &Auml;rztekammer</h2> <p>In einer Presseaussendung der &Auml;rztekammer begr&uuml;&szlig;t die Bundeskurie niedergelassener &Auml;rzte die Anstellungsm&ouml;glichkeit von &Auml;rzten bei &Auml;rzten und sieht eine jahrzehntelange Forderung der &Ouml;&Auml;K weitgehend erf&uuml;llt. &bdquo;Dass ordinationsf&uuml;hrende &Auml;rzte nun endlich Kolleginnen und Kollegen anstellen k&ouml;nnen, hilft beiden Seiten und ist ein entscheidendes Element im Kampf gegen den strukturellen &Auml;rztemangel&ldquo;, zeigte sich der Obmann der Bundeskurie niedergelassene &Auml;rzte und Vizepr&auml;sident der &Ouml;sterreichischen &Auml;rztekammer (&Ouml;&Auml;K), Johannes Steinhart, erleichtert &uuml;ber den diesbez&uuml;glichen Parlamentsbeschluss &ndash; nicht ohne hinzuzuf&uuml;gen, dass die &Ouml;&Auml;K um diese Liberalisierung jahrzehntelang mit der Politik ringen musste. <br />&bdquo;Weitgehend&ldquo; erf&uuml;llt sieht auch der Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin und stv. Bundeskurienobmann, Edgar Wutscher, die Forderung der &Auml;rzteschaft nach flexibleren M&ouml;glichkeiten der Zusammenarbeit. Ein Wermutstropfen sei jedoch die Beschr&auml;nkung auf maximal eine Vollzeitbzw. zwei Teilzeitanstellungen. Wutscher: &bdquo;Was sich die Politik von dieser Limitierung verspricht, erschlie&szlig;t sich mir nicht. Grunds&auml;tzlich ist aber nat&uuml;rlich auch die nun beschlossene L&ouml;sung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.&ldquo; <br />Mehr als fr&uuml;heren Generationen gehe es jungen &Auml;rztinnen &ndash; und zunehmend auch &Auml;rzten &ndash; um familienfreundliche Arbeitsbedingungen, so Steinhart und Wutscher. Mit der Anstellung Arzt-bei-Arzt er&ouml;ffne sich eine zus&auml;tzliche attraktive Option, gerade auch f&uuml;r Frauen. Deren Anteil an der Gesamt&auml;rzteschaft betrage mittlerweile 47 % , Tendenz steigend. Die meisten &Auml;rztinnen seien im Spital t&auml;tig, wo sie mit 55 % bereits die Mehrheit bilden. Der Anteil an weiblichen Ordinationsinhabern liege hingegen erst bei 37 % . <br />Generell sei die Anstellung in einer Ordination der ideale Einstieg f&uuml;r Jung&auml;rztinnen und -&auml;rzte, die nicht gleich den Sprung ins Unternehmertum wagen m&ouml;chten. Auch im Bem&uuml;hen um den Erhalt der Hausarztpraxen im l&auml;ndlichen Bereich sei die Anstellungsm&ouml;glichkeit &bdquo;ein wichtiger Baustein&ldquo;, sagte Wutscher. &bdquo;Gerade in der Allgemeinmedizin wird es aber noch zus&auml;tzliche Ma&szlig;nahmen brauchen, um den Beruf nachhaltig zu attraktivieren. Allen voran Anpassung der Honorare ans Facharztniveau, Modernisierung des Leistungskatalogs und Einf&uuml;hrung des Facharzttitels&ldquo;, so der Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin. <br />Mit beiden Experten haben wir ein ausf&uuml;hrliches Interview gef&uuml;hrt, das Sie auf den folgenden Seiten lesen k&ouml;nnen.</p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <ol> <li>Parlamentskorrespondenz Nr. 1433 vom 04.12.2018</li> <li>Parlamentskorrespondenz Nr. 1507 vom 13.12.2018&nbsp;</li> <li>Presseaussendung der &Ouml;sterreichischen &Auml;rztekammer, 14. 12. 2018</li> </ol> </div> </p>
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