© Vladimir Wrangel - stock.adobe.com

Pinel „reversed“

Die Novelle zum Unterbringungsgesetz und der Pfloctopus

Die aufmerksame Beobachterin und der aufmerksame Beobachter merken schnell: In der österreichischen Gesundheitspolitik werden Ideen geboren, es wird geplant, implementiert und kommentiert. Bei näherer Betrachtung erscheint aber nicht jeder Gedanke zu Ende gedacht, „aus-gedacht“ eben.

Eines der berühmtesten und symbolträchtigsten Bilder aus der Geschichte der Psychiatrie zeigt Philippe Pinel, der im Jahr 1793 im Krankenhaus Bicêtre die „Irren von den Ketten befreit“ haben soll. Er führte das Konzept des „traitement morale“ ein, einen Umgang mit psychisch Kranken, der Milde, Zuwendung und Geduld als wesentliche Merkmale enthielt.

© Lizenz: GNU 2.0

Philippe Pinel forderte 1793, die Irren von den Ketten zu befreien und sie mit Zuwendung und Geduld zu behandeln. Die Novelle zum Unterbringungsgesetz läuft Gefahr, dieses Konzept wieder umzukehren

Von dort war es ein weiter Weg über die ersten Behandlungsversuche psychisch Erkrankter mit heute brutal anmutenden Maßnahmen (Alkaloide, Kaltwasserkuren, Kampferinjektionen), mit Insulin- und Malariakuren oder den zu Beginn stark nebenwirkunsbehafteten Psychopharmaka bis zu den heute gültigen Maßstäben der Sozialpsychiatrie. Diese arbeitet aus dem Modell der bio-psycho-sozialen Zugänge heraus mit multiprofessionellen Teams und gemeinsam mit den Erkrankten an deren Genesung und Rückfallsprophylaxe.

Trotz aller therapeutischen Fortschritte gibt es aber immer wieder Patienten in akuten Überforderungssituationen, die aufgrund einer psychiatrischen Krankheit ernstlich und erheblich selbst- oder fremdgefährdemd sind. Zu deren Schutz wurde 1991 das Unterbringungsgesetz formuliert, das die Freiheitsbeschränkungen in psychiatrischen Einrichtungen und deren Kontrolle durch Gerichte, Patientenanwaltschaft und gelegentlich auch Volksanwaltschaft regelt.

Das Gesetz wird neuerdings einer Novellierung unterzogen. Wesentliche Punkte dabei sind neben einer massiv erhöhten Dokumentationspflicht für Ärzte (z.B. §10 die nachweisliche Verständigung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) weitreichende Vorgaben, die Freiheiten der Patienten möglichst wenig einzuschränken. Der §36 (1) legt beispielsweise fest, dass entscheidungsfähige Kranke Behandlung ablehnen und nicht entscheidungsfähige auf eine Überprüfung der Behandlungsentscheidung durch das Gericht bestehen können.

Diese Novellierung bewirkt, dass Behandlungen verzögert werden oder nur bei Gefahr in Verzug stattfinden können. Zwischenzeitlich kann das ärztliche Personal wählen zwischen Talk-down, zuwarten, bis ein Patient vor Erschöpfung zusammenbricht, zuwarten, bis der sichtlich angespannte Patient tatsächlich in einen Erregungssturm gerät, auf die Entscheidung der alle vier Tage erscheinenden Gerichtskommission warten …

Pinel hat 1793 die Patienten von ihren Ketten befreit. Damals gab es noch nicht das ganze Repertoire medikamentöser Therapien. Jetzt stünde es zur Verfügung – und doch werden einige Patient*innen wieder in eine Situation zurückgeworfen werden, wo mechanische Beschränkungen notwendig werden, weil sie medizinische Behandlungen ablehnen.

Der Begründer der österreichischen forensischen Psychiatrie Willibald Sluga hat von der Kraft der liebenden Arme gesprochen, mit der die Patienten gehalten werden sollten. Derer werden wir jetzt viele brauchen. Oder die Genforscher erschaffen den geklonten Pfloctopus: die Kreuzung zwischen Pflegekraft und Octopus. Vielleicht kann der Pfloctopus bei dem derzeitigen Personalmangel diese Situationen bewältigen.

Back to top