Künftig nur durch Ärzte
Die Bundesregierung plant die bisherige Rechtslage insofern klarzustellen, als jegliche Form der Alternativ- und Komplementärmedizin nur von Ärzten ausgeübt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche alternativ- und komplementärmedizinischen Angebote aus Gründen der Patientensicherheit nur von Ärzten gemacht werden dürfen, die auch eine schulmedizinische Ausbildung haben, Risiken bestmöglich abschätzen können und einem strengen Disziplinarrecht unterliegen. Gleichzeitig betont die Ärztekammer Wien (AKW), dass kein Arzt Alternativ- oder Komplementärmedizin ausüben muss und die Alternativ- und Komplementärmedizin auch nicht Teil der Ausbildung von Ärzten werden soll. Jegliche heilende Tätigkeit gehöre allerdings in die Hände von Ärzten. (red)
Quelle: Presseaussendung der AKW, 25. Oktober 2018
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