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Kapazitätsverbesserung und Angebotsspektrum

„Die Novelle wird die Versorgung deutlich verbessern“

<p class="article-intro">Dr. Artur Wechselberger gibt einen Einblick, wie sich das neue Ärzteanstellungsgesetz in der Praxis auswirken wird. Die Optionen sind vielfältig und betreffen sowohl den Allgemeinmediziner als auch den Facharzt. Aus seiner Sicht profitieren alle – Ärzte und Patienten –, und das in vielerlei Hinsicht.</p> <hr /> <p class="article-content"><p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2019_Jatros_Diabetes_1901_Weblinks_a1-abb1.jpg" alt="" width="807" height="605" /></p> <p><strong>Herr Dr. Wechselberger, durch die Novellierung des &Auml;rztegesetzes ist es nun einfacher f&uuml;r &Auml;rzte, andere &Auml;rzte anzustellen. Zum Teil war das schon bisher m&ouml;glich. Welche Erfahrungen gibt es diesbez&uuml;glich?</strong></p> <p><strong>A. Wechselberger:</strong> Dass &Auml;rzte andere &Auml;rzte anstellen, war gar nicht so selten. Praxisvertretungen in allen Formen, vom Werkvertrag bis zur Anstellung, gab es schon immer &ndash; mit guten Erfahrungen. Probleme hat es aber immer wieder bei der Pr&uuml;fung der Sozialabgaben gegeben. So wurde &Auml;rzten, die regelm&auml;&szlig;ig und &uuml;ber l&auml;ngere Zeit einen Werkvertrag hatten, ein Dienstverh&auml;ltnis unterstellt. Das hat zu Unsicherheiten gef&uuml;hrt, auch wenn das &Auml;rztegesetz die Anstellung schon bisher nicht ausgeschlossen hat. Das neue Gesetz hat da eine Klarstellung gebracht.</p> <p><strong>Was erwarten Sie sich durch die neue Regelung?</strong></p> <p><strong>A. Wechselberger:</strong> Ich erwarte mir, dass die Neuregelung dazu animiert, ein Dienstverh&auml;ltnis anzunehmen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gar nicht so wenige &Auml;rzte &ndash; meist Frauen &ndash; einer Anstellung in einer Praxis den Vorzug gegen&uuml;ber einer werkvertraglichen Berufsaus&uuml;bung oder gegen&uuml;ber einer eigenen Praxis geben. Au&szlig;erdem gibt es die Wahl: Wenn ich st&auml;ndig und l&auml;ngerfristig in einer Praxis arbeite oder wenn ich zeitgleich mit dem Praxisinhaber arbeite, ist eine Anstellung geeignet. Bei sporadischer Vertretungst&auml;tigkeit und wenn es keine zeitliche &Uuml;berschneidungen mit dem Praxisinhaber gibt, dann bleibt die M&ouml;glichkeit des Werkvertrags. <br />Letztlich bringt die Novelle eine wesentlich bessere M&ouml;glichkeit der Versorgung, was in Saisonorten eine gro&szlig;e Rolle spielt, da diese meist nach der Einwohnerzahl besetzt sind. Wenn ein Ort von Dezember bis M&auml;rz aber pl&ouml;tzlich eine viel gr&ouml;&szlig;ere Zahl an zu versorgenden Personen hat, kann das der dort ans&auml;ssige Arzt alleine gar nicht schaffen, sowohl was die Zahl der Patienten als auch die Angebotsdauer &ndash; etwa auch am Samstag und Sonntag, in der Nacht &ndash; anbelangt. In diesen Orten war es aber immer schon &uuml;blich, dass alle m&ouml;glichen Arbeitsformen exekutiert wurden, weil es gar nicht anders gegangen w&auml;re. <br />Ein weiterer Vorteil der neuen gesetzlichen Festschreibung ist: Es ist die M&auml;r vom Tisch, dass, wenn zwei &Auml;rzte in einer Praxis arbeiten, aus dieser Praxis eine Krankenanstalt werden k&ouml;nnte. Das war aus verfassungsrechtlichen Gr&uuml;nden problematisch, denn wenn mehr &Auml;rzte vor Ort sind, dann k&ouml;nnte sich die Praxis als Organisationsstruktur in Richtung einer ambulanten Krankenanstalt entwickeln &ndash; so die Bef&uuml;rchtung. Jetzt ist klargestellt: Wenn ein Arzt als Vollzeit&auml;quivalent angestellt ist, dann kann aus dieser Struktur keine Krankenanstalt entstehen, sondern es handelt sich nach wie vor um eine Praxis.</p> <p><strong>Welche Vorteile sehen Sie in den einzelnen Optionen der Zusammenarbeit?</strong></p> <p><strong>A. Wechselberger:</strong> Zun&auml;chst ist es f&uuml;r die Patienten ein Vorteil, dass die Kapazit&auml;ten steigen. Patienten sch&auml;tzen es aber auch, zwischen zwei &Auml;rzten ausw&auml;hlen zu k&ouml;nnen &ndash; etwa einem Arzt und einer &Auml;rztin. Hinzu kommen die zeitliche und auch die fachliche Verf&uuml;gbarkeit. So gibt es in Sonderf&auml;chern beispielsweise &Auml;rzte mit einer besonderen Qualifikation. Auch bei Allgemeinmedizinern mit der gro&szlig;en fachlichen Bandbreite spielt das eine gro&szlig;e Rolle: So gibt es dann einen Arzt, der sich auf Geriatrie spezialisiert, andere besch&auml;ftigen sich mit P&auml;diatrie oder mit Sportverletzungen. Das Angebot wird also breiter. Das gilt auch f&uuml;r den Facharztbereich. Bei allen gro&szlig;en F&auml;chern ist es m&ouml;glich, Partner mit unterschiedlichem Spezialgebiet zu besch&auml;ftigen: So ist etwa der eine mehr kardiologisch, der andere mehr allgemeininternistisch versiert. Damit kann eine Praxis ein breiteres Spektrum an M&ouml;glichkeiten anbieten. <br />Dar&uuml;ber hinaus hat es auch f&uuml;r den Arzt gro&szlig;e Vorteile, wenn sich dieser mit einem Partner in der Praxis fachlich austauschen kann. Nicht vergessen darf man auch die pers&ouml;nliche Entlastung: Das Gef&uuml;hl zu haben, man kann einmal w&auml;hrend der Woche weg, egal ob stundenweise oder tageweise, etwa wenn es um einen eigenen Arzttermin geht &ndash; der Betrieb l&auml;uft trotzdem weiter, die Wartezeiten werden dadurch nicht wesentlich l&auml;nger. Auch wird es leichter, Fortbildungen zu besuchen. Die Verf&uuml;gbarkeit der Praxis ist gr&ouml;&szlig;er und ich rechne damit, dass auch die Wartezeiten f&uuml;r die Patienten in solchen Praxen deutlich abnehmen werden. Insgesamt bedeutet das ein entspannteres Arbeiten f&uuml;r das ganze Praxisteam.</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2019_Jatros_Diabetes_1901_Weblinks_a1-abb2.jpg" alt="" width="810" height="574" /></p> <p><strong>Welche Verbesserungen bringt die Novellierung in der Hinsicht f&uuml;r Arzt und Patient?</strong></p> <p><strong>A. Wechselberger:</strong> Das Gesetz bringt nun eine Klarstellung, von der ich mir erhoffe, dass die M&ouml;glichkeit der Anstellung nun auch vermehrt in Anspruch genommen wird. Nat&uuml;rlich wird dies nach und nach passieren. So gibt es &Auml;rzte, die in die Praxis gehen m&ouml;chten, es sich aber nicht antun wollen, selbst eine Praxis zu f&uuml;hren; und es gibt auch solche, die gerne nur ein paar Stunden in der Woche arbeiten m&ouml;chten, etwa 10 Stunden, was sich f&uuml;r eine eigene Praxis nicht rentiert. Da ist ein Angestelltenverh&auml;ltnis eine gute L&ouml;sung. Das sollte eigentlich die Versorgung deutlich verbessern und die &Auml;rzte entlasten. <br />Gro&szlig;e Probleme bei der Anstellung bzw. der Umsetzung sehe ich nicht. Die &Auml;rzte, die andere &Auml;rzte anstellen, haben meistens so gro&szlig;e Praxen, dass sie ohnedies Personal haben. Sie k&ouml;nnen also einen Musterdienstvertrag f&uuml;r den anzustellenden Arzt adaptieren. Die Lohnverrechnung macht im Regelfall der Steuerberater. Insbesondere f&uuml;r die Gruppenpraxen ist es ein gro&szlig;er Gewinn, weil in diesen die Anstellung bisher dezidiert ausgeschlossen war. Man kann jetzt bis zu vier &Auml;rzte anstellen, mit Halbzeitstellen, also aufgeteilten Vollzeit&auml;quivalenten. Damit kann man den ganzen Tag &uuml;ber Leistung anbieten, womit sich auch die Investition in die Infrastruktur lohnt.</p> <p><em><strong>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!</strong></em></p> <div id="fazit"> <h2>PRAXISTIPP</h2> <p>Wenn &Auml;rzte z.B. nur wenige Stunden arbeiten m&ouml;chten &ndash; wodurch sich eine eigene Praxis kaum auszahlen w&uuml;rde &ndash;, besteht nun die M&ouml;glichkeit der Anstellung.</p> </div></p>
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